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Absicherung durch den Arbeitgeber

Mit der Pflichtversicherung sichern die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse ihren Beschäftigten für das Alter eine zusätzliche Rente, auch Betriebsrente genannt. Diese Zusatzrente bietet neben der gesetzlichen Rente eine gute Versorgungsqualität bei einer evtl. Invalidität, im Alter oder im Fall des Todes für die Hinterbliebenen.

Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber, der Mitglied einer Zusatzversorgungskasse ist, und wird überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert.

Während der Pflichtversicherung erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abhängig von ihrem Einkommen und ihrem Lebensalter für jedes Jahr der Beschäftigung Versorgungspunkte gutgeschrieben.

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